Wassersport-Haftpflicht

Für Motorboote und Segelyachten

Die Haftpflichtgefahr aus der Benutzung von Sportbooten sollte man nicht unterschätzen! Es können z.B. Personenschäden (mit Badenden oder Schwimmern) oder Sachschäden (mit anderen Booten) auftreten.

  • der Antragsteller
  • alle weiteren zum Führen des Wasserfahrzeuges berechtigten Personen
  • die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen, die ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden
  • die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern
  • Haftpflichtschäden, die sich bei der Teilnahme an Segelregatten ereignen
  • die gesetzliche Haftpflicht des VN für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Verunreinigung eines Gewässers einschl. des Grundwassers (Betriebliche Verunreinigungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz
  • der Versicherungsschutz gilt weltweit
  • in manchen Ländern bestehen für das Halten und Führen von Sportbooten eine Versicherungspflicht (z.B. in Italien und der Schweiz). Die blaue Versicherungskarte muss der Versicherungsnehmer vorher beim Versicherer ausfertigen lassen!