Wassersport-Haftpflicht

Für Motorboote und Segelyachten

Die Haftpflichtgefahr aus der Benutzung von Sportbooten sollte man nicht unterschätzen! Es können z.B. Personenschäden (mit Badenden oder Schwimmern) oder Sachschäden (mit anderen Booten) auftreten.

Wer ist versichert

  • der Antragsteller
  • alle weiteren zum Führen des Wasserfahrzeuges berechtigten Personen

Was ist versichert

  • die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen, die ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden
  • die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern
  • Haftpflichtschäden, die sich bei der Teilnahme an Segelregatten ereignen
  • die gesetzliche Haftpflicht des VN für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Verunreinigung eines Gewässers einschl. des Grundwassers (Betriebliche Verunreinigungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz
 

Besonderheiten

  • der Versicherungsschutz gilt weltweit
  • in manchen Ländern bestehen für das Halten und Führen von Sportbooten eine Versicherungspflicht (z.B. in Italien und der Schweiz). Die blaue Versicherungskarte muss der Versicherungsnehmer vorher beim Versicherer ausfertigen lassen!