Krankenversicherung
Gesetzlich oder Privat ?
Für die freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung und damit auch das Recht in die private Krankenversicherung zu wechseln für Arbeitnehmer, gilt die Versicherungspflichtgrenze, die in 3 Jahre aufeinanderfolgenden Jahren übertroffen werden muss und aktuell bei 48.600 (2009) Euro liegt.
Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie Angestellte mit einem Brutto-Monatseinkommen von 4.162,50 Euro (entspricht jährlich 49.950 Euro / Jahr 2010) dürfen sich privat krankenversichern.
Die GKV berechnet ihre Beiträge einkommensabhängig. Zur Beitragsberechnung wird das Einkommen herangezogen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich kaum.
Die PKV hingegen kalkuliert ihre Beiträge in Abhängigkeit zum versicherten Risiko. Zur Beitragsermittlung werden das Eintrittsalter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang - der von PKV zu PKV sehr unterschiedlich sein kann - zu Grunde gelegt.