Rentenversicherung
Hier wird das erforderliche Kapital - sozusagen das Sparziel - durch regelmäßige Beitragszahlungen über einen festgelegten Zeitraum angespart.
Vor Ende der Aufschubphase hat der Versicherte ein Kapitalwahlrecht, d.h. er entscheidet, ob statt einer lebenslangen monatlichen Rente, eine einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt wird.
Die Rentenzahlung erfolgt auch dann noch, wenn die gezahlten Renten die entrichteten Beitragszahlungen wertmäßig übersteigen.
- Auch die aufgeschobene Rente wird seit dem 1.1.2005 mit einem reduzierten Ertragsanteil besteuert und ist dadurch besonders attraktiv
Einmal investieren, lebenslang profitieren:
Sie zahlen einmal eine Summe ein - z.B. aus einer Erbschaft, einer ablaufenden Lebensversicherung oder einer Abfindung - und erhalten dafür eine Rente, garantiert, Monat für Monat und das lebenslang.
Garantiezeit:
Für Ihre Rentenversicherung können Sie auf Wunsch eine Garantiezeit für die Rentenzahlung bis zu 20 Jahren vereinbaren. Damit wird sichergestellt, dass bei Tod nach Rentenbeginn die Rente in voller Höhe bis zum Ende der Garantiezeit weiterbezahlt wird.
