Gesetzliche Leistungen
Statt der bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten alle, die 1961 oder später geboren wurden, künftig eine sogenannte Erwerbsminderungsrente.
- die volle Rente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann
- den halben Rentenbetrag erhält, wer zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten kann
- wer mindestens 6 Stunden arbeiten kann, erhält keine Rente
Die über 40jährigen erhalten zwar weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente, diese wurde aber zum 01.01.2001 auf 1/2 (bisher waren es 2/3) der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit herabgesetzt.