Gesetzliche Leistungen

Statt der bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten alle, die 1961 oder später geboren wurden, künftig eine sogenannte Erwerbsminderungsrente.

  • die volle Rente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann
  • den halben Rentenbetrag erhält, wer zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten kann
  • wer mindestens 6 Stunden arbeiten kann, erhält keine Rente

Die über 40jährigen erhalten zwar weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente, diese wurde aber zum 01.01.2001 auf 1/2 (bisher waren es 2/3) der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit herabgesetzt.