Aufgeschobene Rentenversicherung
Hier wird das erforderliche Kapital - sozusagen das Sparziel - durch regelmäßige Beitragszahlungen über einen festgelegten Zeitraum angespart.
Vor Ende der Aufschubphase hat der Versicherte ein Kapitalwahlrecht, d.h. er entscheidet, ob statt einer lebenslangen monatlichen Rente, eine einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt wird.
Die Rentenzahlung erfolgt auch dann noch, wenn die gezahlten Renten die entrichteten Beitragszahlungen wertmäßig übersteigen.
- Auch die aufgeschobene Rente wird seit dem 1.1.2005 mit einem reduzierten Ertragsanteil besteuert und ist dadurch besonders attraktiv
