Tarif ZG Plus Barmenia
Zahnersatz und Inlays - Komfortschutz
Leistungen Höhe Details !
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Zahnersatz einschl. Implantate 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Existiert durch regelmäßige Zahnarztbesuche ein höher Festzuschuss ("Bonusheft") als 50 %, wird der über 50 % hinausgehende Zuschuss nicht abgezogen! Bis zu 100 % Kostenerstattung sind dann möglich. |
| Inlays und Kunststofffüllungen 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen abzüglich der Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. |
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Zahnprophylaxemaßnahmen (z. B. für professionelle Zahnreinigung) 85 % Kostenerstattung bis 85 EUR je Kalenderjahr |
| Wurzel- und Parodontosebehandlung 85 % Erstattung der Kosten wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht |
| Aufbissschienen 85 % Erstattung der Kosten für die so genannte "Knirscherschiene" wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht |
| Akupunktur 85 % Kostenerstattung für Akupunkturbehandlung zur Schmerztherapie oder Anästhesie, die bei den oben genannten Leistungen zum Einsatz kommen |
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Und noch ein Bonbon! Für diesen Versicherungsschutz gibt es kein Aufnahmehöchstalter! |
| Die Leistungen sind in den ersten fünf Kalenderjahren (nach Abzug der Vorleistung der GKV) wie folgt begrenzt: |
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Die Gesamtleistung pro versicherter Person beträgt im ersten Kalenderjahr maximal 1.000,00 EUR in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 2.000,00 EUR in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal 3.000,00 EUR in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal 4.000,00 EURin den ersten fünf Kalenderjahren zusammen maximal 5.000,00 EUR |
| Diese Begrenzungen entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist. |
Wichtig
vor Beginn der Behandlung ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 EUR überschreiten werden.
