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Erstattung von 100 % aller Kosten für Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie die Kostenübernahme in Höhe von 80% für kieferorthopädische Behandlung.
Dieser Baustein enthält im Einzelnen folgende Leistungen:
Zahnbehandlungen:100 % des Rechnungsbetrages. Als Zahnbehandlung gelten chirurgische Maßnahmen, Füllungen, paradontologische Leistungen, Schienen und Aufbissbehelfe, sowie Wurzelkanalbehandlungen.
Zahnprophylaxe: 100 % der Kosten für professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, Fluoridierung, Kariesrisikodiagnostik, Speicheltest zur Keimbestimmung, Versiegelung und Zahnreinigung.
Kieferorthopädische Behandlung: 80% der Kosten, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV besteht! Einzigartig in Deutschland: Für nicht unter diesen Leistungsanspruch fallende Behandlungen werden aufgrund der Mehrkostenvereinbarung 80 % des Betrages erstattet (maximal 600 € je behandeltem Kiefer).

100% bei zahnärztlicher Regelversorgung,
90% wenn Sie durch ein Bonusheft Vorsorgeuntersuchungen nachweisen und sonst
80 % der Kosten für Zahnersatz, zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Laborleistungen.*
Als Zahnersatz gelten u.a.: Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Stiftzähne, Zahnersatz-Reparaturen und Zahnprothesen.
*Abzüglich der Leistungen Ihres gesetzlichen Krankenversicherers.