Versicherungsschutz der Privaten
Welcher Versicherungsschutz wird geleistet
- Der Ambulante Schutz umfasst die Heilbehandlung für Ärzte und Heilpraktiker, Psychotherapie durch Ärzte; Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzl. Programmen, Brillengestelle, -gläser, Kontaktlinsen. J
- Der stationäre Schutz umfasst die Heilbehandlung im Krankenhaus wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung, den allgemeinen oder besonderen Pflegesatz, den Belegarzt, die freiberufliche Hebamme, die gesondert berechenbaren Nebenleistungen und den Krankentransport zum Krankenhaus.
- Der Zahnschutz umfasst die Zahnbehandlung; Zahnersatz, Kronen und Brücken nach Kostenstaffel, (meistens nach Jahren und Höchstbeträgen) Kieferregulierung.
- Das Krankentagegeld sichert für die Selbstständigen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ab. Der Angestellte versichert das Krankentagegeld ab dem 42. Tag, da er bis zu diesem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung in Anspruch nimmt. Der Selbstständige kann sich bereits je nach Branche ab dem 8.Tag absichern, da dieser keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.