Krankenhaustagegeld

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes entstehen i.d.R. sowohl für den Betroffenen als auch für die näheren Angehörigen zusätzliche Kosten.

Diese Kosten können z.B. mit einer Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) abgesichert werden Die Höhe der Absicherung ist variabel und nicht Einkommensabhängig. Die Auszahlung des KHT ist steuerfrei