Teil- und Vollkasko
Teil- und Vollkasko
Wie Sie wissen, deckt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung nur Schäden, die einem Dritten zugefügt werden. Für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen können, besteht also kein Versicherungsschutz. Sie können diese Lücke durch eine Kaskoversicherung schließen
In der Teilkaskoversicherung sind dabei z.B. Schäden versichert, die entstehen durch:
- Brand oder Explosion
- Entwendung, Diebstahl, Raub
- Sturm, Hagel
- Blitzschlag
- Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Maderbiß
- Bruchschäden an der Verglasung
- Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluß
Über die Vollkaskoversicherung sind zusätzlich zu den oben angeführten Schäden außerdem noch versichert:
- Schäden durch Unfall
- Mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
Durch eine Selbstbeteiligung können Sie die Höhe Ihrer Beiträge wesentlich beeinflussen.