Boots-Yacht - Kaskoversicherung

  • Allgefahrendeckung: Der Versicherungsschutz ist klar geregelt, es gibt keine Auslegungsschwierigkeiten.
  • Versicherungswert als “Feste Taxe” nach § 57 VVG.
  • Klare Regelung "Neu für Alt"
  • Schadensfreiheitsrabatt bis 40 %.
  • Rabattretter
  • bereits erworbene Rabattretter können übernommen werden
  • Wrackbeseitigung und Entsorgungskosten bis 100 % über die Versicherungssumme hinaus mitversichert.
  • Winterlager, Transportrisiko, Diebstahl, Regattarisiko, Anlandholen und Zuwasserlassen beitragsfrei mitversichert.
 

Bergungs- und Wrackbeseitigungskostenversicherung

Die Versicherung deckt die Kosten für Hebung, Beseitigung, Entsorgung des Wracks bis zur Höhe der Versicherungssumme, wenn das versicherte Wasserfahrzeug auch durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört worden ist und die Aufwendungen aufgrund behördlicher Anordnung entstanden sind. (In der Vollkaskoversicherung sind diese Gefahren bereits mitversichert.)